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Das neue Bayerisches Ladenschlussgesetz tritt in Kraft

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Newsletter 08/2025

Anzeige Individueller Verkaufsnächte ab sofort möglich

Veröffentlicht am 20.08.2025

Bis Mitternacht shoppen: In Ingolstadt ist das bald mehrmals im Jahr möglich! Ab dem kommenden Jahr wird die Stadt an insgesamt acht Terminen lokalen Einzelhändlern ermöglichen, bis 24 Uhr zu öffnen. Im laufenden Jahr soll es noch vier Termine geben (21., 28., 29. November und 23. Dezember). Möglich macht dies das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Dieses sieht auch vor, dass zusätzlich zu den acht von der Stadt festgelegten Terminen jeder Einzelhändler sein Geschäft auch noch an bis zu vier weiteren Werktagen bis maximal 24 Uhr öffnen kann. Hierzu ist keine Genehmigung notwendig, das Vorhaben muss lediglich spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin bei der Stadt angezeigt werden. Bei den verkaufsoffenen Sonntag- und Feiertagen ändert sich nichts, es bleibt bei den bestehenden zwei Tagen im Jahr.

Zum 01.08.2025 tritt das neue Bayerische Ladenschlussgesetz in Kraft und ersetzt damit das bisher geltende Ladenschlussgesetz des Bundes. Gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen kann die Gemeinde durch Rechtsverordnung bis zu acht Werktage für die Öffnung von Verkaufsstellen von 20 bis 24 Uhr innerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten freigeben.

Darüber hinaus dürfen einzelne Verkaufsstellen jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 bis maximal 24 Uhr geöffnet sein, sofern dies spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung bei der Gemeinde angezeigt wird.

Um die neue gesetzliche Regelung für eine Verkaufsstelle in Anspruch zu nehmen, ist die entsprechende Anzeige per E-Mail unter Angabe des Gewerbetreibenden, der Geschäftsanschrift, sowie des Datums und der erweiterten Öffnungszeit an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt unter Verwendung der Mailadresse

gewerbeangelegenheiten@ingolstadt.de

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