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Forschungszulage wird erhöht und vereinfacht

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Newsletter 08/2025

neues, einfacheres Antragsverfahren

Veröffentlicht am 20.08.2025

Ab 2026 steigt die steuerliche Forschungszulage: Die Bundesregierung hebt die maximale Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr an. Zusätzlich werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt, was das Antragsverfahren für Unternehmen deutlich vereinfacht und Forschungsausgaben attraktiver macht.

Weitere Informationen unter

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/