Ab 2026 steigt die steuerliche Forschungszulage: Die Bundesregierung hebt die maximale Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr an. Zusätzlich werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt, was das Antragsverfahren für Unternehmen deutlich vereinfacht und Forschungsausgaben attraktiver macht.
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https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/