In der Beratungspraxis der Handwerkskammern wurde festgestellt, dass es zunehmend zu Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben bei Werkverträgen, beim Einsatz von Nachunternehmern sowie bei Miet- und Pachtverträgen kommt. Außerdem sind die Betriebe hohen Nachzahlungsrisiken infolge staatlicher Prüfungen ausgesetzt.
Aus diesem Grund beleuchtet die hanwerkskammer für München und Oberbayern die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Subunternehmern sowie Überlassung von Gewerbeflächen durch Miet- und Pachtverträge vorstellen. Auch die „Stuhlmiete“ sowie das Sozial- und Arbeitsrecht werden in der Online Veranstaltung am 26. Februar 2026 beleuchtet.
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