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Umfrage zur E-Rechnung

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Newsletter 01/2026

ZDH befragt Handwerksbetriebe

Veröffentlicht am 30.01.2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 1.1.2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 1.1.2028 auch für alle übrigen Unternehmen.

Um den Nutzungsgrad bei Handwerksbetrieben besser einschätzen zu können, hat der ZDH nun eine große Umfrage zum Thema E-Rechnung gestartet.

Weitere Informationen und Teilnahme an der Umfrage unter

https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/